Zum Inhalt springen
Prof. Dr. med. Dagmar Keller LangKardiologie · Sportmedizin — Samedan
de
← Zurück zur Übersicht

Was kostet eine kardiologische Abklärung in der Schweiz?

Das hängt davon ab, ob eine medizinische Indikation vorliegt. Mit Indikation übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten abzüglich Franchise und Selbstbehalt; ohne Indikation — etwa bei einer freiwilligen Vorsorgeuntersuchung — rechnet die Praxis direkt mit Ihnen ab.

Was bedeutet «medizinische Indikation»?

Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn ein konkreter Anlass für die Untersuchung besteht — etwa Beschwerden wie Brustschmerz oder Atemnot, ein auffälliger Vorbefund oder eine ärztliche Zuweisung. In diesem Fall gilt der TARDOC-Tarif der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Was kostet eine Vorsorgeuntersuchung ohne Beschwerden?

Vorsorgeuntersuchungen ohne medizinische Indikation sind Selbstzahlerleistungen mit festen Preisen — die aktuellen Rahmen für die einzelnen Pakete stehen auf der Seite «Vorsorge und Check-up».

Was übernimmt die Grundversicherung genau?

Bei medizinischer Indikation übernimmt die Grundversicherung die kardiologische Abklärung; Sie bezahlen Ihre Franchise und Ihren Selbstbehalt. Eine Zusatzversicherung kann je nach Police weitere Leistungen abdecken.

Wie ist das für Gäste aus dem Ausland?

Gäste aus dem Ausland erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung im Heimatland einreichen können, sowie einen schriftlichen Bericht für die Ärztin oder den Arzt zu Hause. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt in der Schweiz nur medizinisch notwendige Behandlungen — ob und in welchem Umfang eine geplante Untersuchung gedeckt ist, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Versicherung.

Wo finde ich die genauen Preise?

Die Preisrahmen der Selbstzahlerpakete stehen auf der Seite «Vorsorge und Check-up», allgemeine Informationen zu Grundversicherung, Zusatzversicherung und Zahlungsmitteln auf der Seite «Kosten und Versicherung».

Muss ich die Kosten vorschiessen?

Bei Abrechnung über die Grundversicherung erfolgt die Verrechnung wie bei anderen ärztlichen Leistungen üblich. Bei Selbstzahlerleistungen erhalten Sie eine Rechnung der Praxis; die genauen Modalitäten werden vor der Untersuchung besprochen.

Was, wenn sich während einer Selbstzahleruntersuchung eine medizinische Indikation zeigt?

Ergibt sich im Verlauf einer zunächst selbst bezahlten Untersuchung ein Befund mit medizinischer Indikation für weitere Abklärungen, rechne ich diesen Teil über die Grundversicherung ab und bespreche das vorher mit Ihnen.

Fachlich geprüft von Prof. Dr. med. Dagmar Keller Lang, November 2026.

Anrufen · +41 81 851 14 14